1. Geltung der Geschäftsbedingungen: Gemietete Artikel sind Eigentum von Tafel-Glanz - Gastro-Event-Verleih (Vermieter). Angebote und Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen dem Besteller und Tafel-Glanz - Gastro-Event-Verleih kommt durch die Annahme unsererseits zustande.
2. Angebot und Vertragsabschluss: Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Vermietungsbedingungen: Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, 3 Tage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag. Verlängerte Mietzeit von 4 Tagen fallen weitere 30% oder 5 Tagen fallen weiter 50% auf den regulären Mietpreis an. Es gelten die Preise der bei der Anmietung oder Leistung jeweils gültigen Preisliste. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Zuschlag in Höhe von 30% des Mietpreises berechnet. Der Mieter hat bei verspäteter Rückgabe den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Die Mietgebühr fällt auch dann an, wenn der Mieter die Mietartikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgibt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Benutzung der Ware erfolgt ausschließlich durch den Kunden entsprechend der vereinbarten Bestimmung für den vereinbarten Zeitraum; eine Überlassung und/oder Weitervermietung an Dritte kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
4.Übergabe und Rückgabe: Das Leihgut wird dem Kunden in tafelsauberem Zustand übergeben. Wird der Vermieter infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche Haftung. Bei Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Werden Abweichungen festgestellt, hat
uns der Kunde die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Der Mieter erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen oder in Verlust geratene Artikel haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwertes. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände oder Einsatzort mit befestiftem Weg gewährleistet ist. Der Kunde hat rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen- und Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen sofern diese benötigt werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.
5. Versicherung: Die Mietobjekte sind während der Mietzeit nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust und Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung entstehen. Eingriffe und Veränderungen an den Artikel dürfen nicht vorgenommen werden. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter die geliehenen Artikel für die Dauer des Ereignisses zu versichern.
6. Lieferservice: Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung. Unsere Transportkosten beinhalten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste, ebenerdig verschließbare Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietguts sollte der Mieter oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein. Auf- und Abbau und Einsammeln des Mietguts sind im Mietpreis nicht enthalten. Transportkosten entnehmen Sie der Preisliste. Soweit nicht vertraglich vereinbarte Serviceleistungen ausgeführt werden ist dies dem Kunden vor Beginn anzuzeigen. Die geleisteten Arbeitsstunden sollen auf den Lieferdokumenten vom Kunden abgezeichnet werden. Serviceleistungen werden pro Mitarbeiter und Stunde und jede angefangene halbe Stunde laut Preisliste berechnet. Bei Selbstabholung entfallen die Transportkosten. Bei Abholung ist der Mieter/Abholer für die Ladungssicherung verantwortlich.
7. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen erfolgt vor Übergabe der Ware, falls nicht Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar. Überweisungen vorab werden nur bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin akzeptiert. Zahlungsverzug tritt nach Zugang einer Mahnung oder dann ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungszugang leistet. Für erste Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Kunden brutto 1,50 € in Rechnung gestellt. Für die zweite Mahnung werden neben weitere Mahngebühr in Höhe von brutto1,50 € weitere Verzugsschäden sowie die Berechnung gesetzlicher Zinsen geltend gemacht. Nach Ablauf der zweiten Mahnung werden die ausstehenden Forderungen durch ein Inkassounternehmen übergeben. Bei allen Kunden ist der Vermieter berechtigt eine Kaution zu erheben, die dem Mieter zurückgezahlt wird, nachdem exakte Bruch- und Verlustmengen der Mietgegenstände ermittelt worden sind.
8. Haftung des Vermieters und des Mieters: Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für Ansprüche auf Schadenersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Rechnungs- bzw. Bestellsumme. Unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Für Beschädigungen an Mietgegenständen Dritter (Partyzelte etc.) hat der Mieter dem Vermieter den von Dritten in Rechnung gestellten Reparaturpreis bzw. den Preis für Neuanschaffung zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.
Mietverträge für Dritte sind nach Absprache für gewerblichen Kunden möglich. Der Besteller bürgt und haftet bei Ausfall Dritter, mit der kompletten Auftragshöhe ohne Abzüge.
9. Storno des Auftrags: Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nach und wird die Durchführung des Vertrages hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stornokosten zu verlangen, es sei denn, eine Weitervermietung der abbestellten Artikel ist möglich. Je nach Zeitpunkt ergeben sich die Stornogebühren gemäß folgender Staffelung:
• zwischen 4 und 2 Wochen vor vereinbarter Liefertermin 20% des Auftragspreises,
• zwischen 13 Tagen und einer Woche vor vereinbartem Liefertermin 60% des Auftragspreises,
• ab 6 Tagen vor vereinbartem Liefertermin 100 % des Auftragspreises.
10. Mitwirkungspflichten: Die Rückgabe erfolgt dreckig aber beräumt von Essensresten und ohne Flüssigkeiten im Glas. Fehlmengen sind selbstständig ohne schuldhaftes zögern zurück zu geben, ansonsten wird dies als eigenwillige Weitermietung betrachtet, die max. die Höhe des Verlustpreises abgegolten wird. Das Leihgut ist Sortenrein in den jeweiligen beschrifteten Kisten wie bei Anlieferung zurück zu geben. Muss der Vermieter extra nicht abgesprochnen Abbau leisten, führt dies zur Abrechnung doppelter Abbaustunde(n) (44€ je h).
Bei Unwettergefahr hat der Mieter die zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern.
11.Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtstand ist Landkreis Rostock. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
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