Alle vermieteten Artikel bleiben Eigentum von Tafel-Glanz – Gastro- & Eventverleih Inhaber Stefan Graczyk (nachfolgend „Vermieter“).
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Vermieters. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen – auch über den Onlineshop – stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar.
Die Annahme erfolgt ausschließlich durch separate schriftliche Bestätigung des Vermieters.
Die Standardmietzeit beträgt 3 Tage, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Fr–So). Sonn- und Feiertage gelten nicht als mietfreie Tage.
Zusätzliche Mietdauer:
4 Tage: +50 % des Mietpreises
5–6 Tage: +100 % des Mietpreises
Längere Zeiträume nur auf Anfrage
Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenen Tag ein Zuschlag des regulären Mietpreises berechnet.
Eine vorzeitige Rückgabe oder Nichtnutzung berechtigt nicht zur Mietminderung.
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Übergabe erfolgt in funktionsfähigem, tafelsauberem Zustand.
Der Mieter hat die Ware bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen. Beanstandungen nach der Übergabe sind ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Fehlmengen in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwertes.
Die finale Ermittlung erfolgt nach vollständiger Rücknahme und Reinigung im Lager.
Der Kunde stellt sicher:
freie, befestigte Zufahrt
rechtzeitige Bereitstellung relevanter Lage- oder Hallenpläne
Einholung erforderlicher Genehmigungen
Die Mietartikel sind während der Mietzeit nicht versichert.
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Wertminderungen – unabhängig von Verschulden.
Veränderungen oder Eingriffe an den Artikeln sind untersagt.
Eine gesonderte Versicherung durch den Mieter wird empfohlen.
Transportkosten richten sich nach Entfernung und Preisliste.
Lieferung erfolgt bis hinter die erste ebenerdig verschließbare Tür.
Auf- und Abbau sowie Einsammeln sind nicht Bestandteil des Mietpreises.
Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet und vom Kunden bestätigt.
Bei Selbstabholung ist der Mieter für Ladungssicherung verantwortlich.
Die Zahlung erfolgt vor Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind sofort fällig.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution von mindestens 10 % bis maximal 300 % des Auftragswertes zu erheben.
Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger Prüfung der Rückgabe.
Bei Zahlungsverzug gelten Mahn- und Inkassoregelungen gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Der Vermieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, maximal bis zur Höhe der Auftragssumme.
Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese aus der Nutzung der Mietgegenstände resultieren.
Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
Sofern keine Weitervermietung möglich ist, gelten folgende Pauschalen:
4–2 Wochen vor Lieferung: 20 %
13–7 Tage: 60 %
ab 6 Tagen: 100 %
Rückgabe:
grob gereinigt (Essensreste entfernt)
sortenrein in Originalkisten
ohne Flüssigkeiten
Nicht vereinbarte Zusatzarbeiten werden mit doppeltem Stundensatz berechnet.
Bei Unwettergefahr sind die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu sichern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landkreis Rostock.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.